Die Bezirksvertretung hat sich mit mehreren Gefahrenstellen in Holweide beschäftigt: Schnelle Abbieger von der Bergisch Gladbacher in die Ringenstraße, Raser auf dem Isenburger Kirchweg sowie Autofahrer, die gegen Einbahnstraßen und durch gesperrte Straßen fahren. Die Verwaltung sah sich nicht zu Maßnahmen in der Lage (abgesehen von Polizeikontrollen). Die Bezirksvertretung wird die Punkte nach einem Ortstermin nochmal besprechen.
Außerdem wird geprüft, ob aus Lärmschutzgründen – ähnlich wie auf der Bergisch Gladbacher Straße – nun doch eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Schnellweider Straße zwischen Maria-Himmelfahrt-Straße und Schnellweider Straße 70 erfolgen kann/muss, indem eine Lärmberechnung in Auftrag gegeben wurde. Beschlossen wurde das ja schon im März 2019.
41. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 09.12.2019,17:00 Uhr bis 19:03 Uhr, Bezirksrathaus Mülheim, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln
TOP 2.3: Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Hinweise auf gefährliche Verkehrssituationen in Köln-Holweide (Az.: 02-1600-229/18), Quelle: Ratsinformationssystem
Beschluss:
Die Vorlage wird bis zur Durchführung eines Ortstermins zurückgestellt.
Begründung:
Der Petent verweist auf gefährliche Verkehrssituationen in Köln-Holweide und bittet Maßnahmen zur Entschärfung der genannten Gefahrenpunkte zu veranlassen:
1) Regelmäßig und sehr häufig kommt es zu sehr gefährlichen Situationen, wenn PKWs, auf der Bergisch-Gladbacher-Straße aus Fahrtrichtung Mülheim kommend, nach links in die Ringenstraße einbiegen. In der Ringenstraße, die sich für die PKW-Fahrer an der Einmündung nicht gut überblicken lässt, befinden sich häufig Fußgänger auf der Fahrbahn (auf dem Weg zur KVB-Haltestelle Vischering-Straße). Die PKW-Fahrer sind zu einem großen Teil relativ aggressive Fahrer, die zuvor schon über die Spur des Gegenverkehrs auf der Bergisch-Gladbacher-Straße (ab Pitstop, Haus-Nr. 421) mit hohem Tempo versuchen, noch vor der Grünphase der Ampel in Gegenrichtung in die Ringenstraße „hineinzuhuschen“. Ich habe an dieser Stelle bereits mehrere Beinah-Unfälle beobachtet.
2) Weniger gefährlich, aber gleichwohl ein Ärgernis sind die zahlreichen PKW-Fahrer, die man täglich dabei beobachten kann, wie sie, von der Schweinheimer Straße kommend, gegen die Einbahnstraße über die Maria-Himmelfahrt-Straße (und die KVB-Geleise) in die Suitbert-Straße einfahren.
3) Regelmäßiger Schleichverkehr (täglich vielfach) findet auch über die Colonia-Allee direkt zur Burgwiesenstraße trotz Durchfahrtverbot für den allgemeinen Verkehr statt; viele der PKW-Fahrer sind äußerst aggressiv unterwegs, trotz Schulweg und Tempo-30-Zone in der Burgwiesenstraße, Ferdinand-Stücker-Straße und Schweinheimer Straße. Nur nebenbei erwähne ich, dass sogar PKW-Fahrer beobachtet werden, die über die Ostmerheimer Straße (Abschnitt, wo diese Straße ein Feldweg ist) und andere Feldwege im Bereich Colonia-Allee und Holweider Krankenhaus versuchen, Abkürzungen Richtung Bergisch Gladbach zu finden.
4) Ein weiterer erheblicher Gefahrenpunkt ist die Querung des Fußgänger- und Radweges auf dem Isenburger Kirchweg in Höhe der ersten Wohnhäuser aus Fahrtrichtung Schlagbaumsweg kommend, und der weitere Verlauf Richtung Wichheimer Straße und Johann-Bensberg-Straße. Auf dem etwa 300 Meter langen Teilstück von der Wegquerung bis zum Beginn der Tempo-30-Zone (auf halber Strecke kreuzt die Burgwiesenstraße) kommt es täglich zu lebensgefährlichen Situationen. In diesen Bereich fahren einige PKW-Fahrer aus Fahrtrichtung Schlagbaumsweg kommend mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit ein, und andere beschleunigen auch in Gegenrichtung im Wohnstraßenbereich auf Geschwindigkeiten weit über 50 km/h mit Blick auf die vermeintliche Überlandsituation im Bereich der Felder an der Colonia-Allee, am Schlagbaumsweg und Richtung Merheim an der Ostmerheimer Straße. An diesem Streckenabschnitt wohnen zahlreiche Familien mit Kindern, hier ist der Schulweg zur Gesamtschule, in der Nähe eröffnet demnächst ein großes Flüchtlingsheim. Dieses Jahr wurden hier schon mehrere Haustiere totgefahren, und ich befürchte sehr, dass früher oder später etwas Schlimmeres passiert, wenn hier nicht verkehrsberuhigend eingegriffen wird. Am besten, man würde die ansonsten überall in den angrenzenden Straßen bis hin zur Bergisch Gladbacher Straße bestehende Tempo-30-Zone noch etwas ausweiten. Übrigens schützt ein Stück weiter östlich, wo der Schlagbaumsweg die Colonia-Allee kreuzt, eine Verkehrsinsel die zahlreichen Spaziergänger und Fahrradfahrer. Wie ich aus vielen Gesprächen in der Nachbarschaft weiß, begrüßen es zahlreiche Bewohner dieser Gegend in Holweide, dass endlich etwas unternommen wird, um die katastrophalen Zustände an der Bergisch-Gladbacher-Straße in Holweide zu entschärfen. Bei manchen mischt sich allerdings auch die Sorge ein, dass es künftig in diesem Bereich zu noch mehr bedrohlichen Situationen durch das Befahren von Schleichwegen kommt. Ich möchte Sie sehr bitten, Maßnahmen zur Entschärfung der genannten Gefahrenpunkte zu veranlassen – sofern es in ihrer Macht steht. Leiten Sie mich bitte ggf. an die zuständigen Stellen weiter.
Stellungnahme der Verwaltung:
zu 1)
Für den Bereich Bergisch Gladbacher Straße/Ringenstraße wurde bei der Polizei eine Unfallstatistik angefordert. Die Unfallzahlen sind dort vollkommen unauffällig. Die Polizei wurde gebeten, den Bereich zu beobachten. Die Sichtverhältnisse im genannten Bereich sind nicht zu beanstanden. Da die Kraftfahrzeugfahrenden vor der Lichtsignalanlage links in die Ringenstraße abbiegen und auch der Fußgängerverkehr im Verlauf der Ringenstraße nicht signaltechnisch geregelt werden kann, ist keine sinnvolle signaltechnische Lösung möglich.
zu 2.) und 3.)
Das Anliegen wurde zuständigkeitshalber an die Polizei mit der Bitte um Kontrollen weitergeleitet.
zu 4.)
Das Ordnungsamt wurde gebeten auf dem Isenburger Kirchweg Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Nach den allgemeinen Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Regel innerorts 50 km/h. Gemäß § 39 Abs. 1a StVO müssen Kraftfahrzeugführende heute schon abseits der Vorfahrtsstraßen (Verkehrszeichen 306 StVO) mit Tempo-30-Zonen rechnen. Im Verkehrssicherheitsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen wird den Kommunen auf Basis einer flächenhaften Verkehrsplanung die weitere Ausweisung von Tempo-30-Zonen – abseits der Hauptverkehrsstraßen – empfohlen und ausdrücklich begrüßt, wenn Tempo-30-Regelungen im Rahmen kommunaler Gesamtkonzepte umgesetzt werden. Das bedeutet, dass jede Kommune es abseits von Hauptverkehrsstraßen selbst in der Hand hat zu entscheiden, wo Tempo-30-Regelungensinnvoll sind und auf Basis der StVO eingerichtet werden sollen. Einer Ausweitung von Tempo-30-Zonen auf Straßen des überörtlichen Verkehrs sind jedoch deutliche Grenzen gesetzt. Auf Vorbehaltsstrassen (hierzu gehört der Isenburger Kirchweg), Hauptverkehrsachsen, wichtigen Verbindungsstraßen und sonstigen Straßen von übergeordneter Bedeutung kann unter besonderen Voraussetzungen ebenfalls die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt werden. Durch die Änderung des § 45 Abs. 9 StVO ist es nunmehr möglich, innerörtlich streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrtsstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten-und Pflegeheimen oder Krankenhäusern anzuordnen. Die Einrichtung von diesen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzungen soll sich allerdings nach aktueller Rechtsauffassung in erster Linie auf die tatsächlich benutzten Eingänge erstrecken. Der abgesenkte Geschwindigkeitsbereich ist dabei zudem in der Regel auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung von insgesamt 300 Meter Länge zu begrenzen. Wie bereits dargestellt, können und dürfen die Straßenverkehrsbehörden auf Hauptverkehrsstraßen Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur anordnen, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter „Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, Schutz vor Lärm und Abgasen, Umweltschutz“ erheblich übersteigt. Auf dieser Grundlage wurde der Bereich des Isenburger Kirchweg überprüft. Die Straße ist bezüglich der Geschwindigkeiten oder etwaiger Unfälle unauffällig. Des Weiteren befinden sich keine der oben genannten schützenswerten Einrichtungen in diesem Bereich. Nach Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens der Verwaltung ist daher festzustellen, dass die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Bereich unbegründet wäre. Trotz der Rückantwort des Petenten ist eine geänderte Stellungnahme nicht möglich.
TOP 10.2.12: Tempo 30 Schnellweider Straße in Köln-Holweide (Quelle: Ratsinformationssystem)
hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 25.03.2019, TOP 2.5
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Mitteilung der Verwaltung:
Ob aus Lärmschutzgründen eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgen kann/muss ist nur durch eine Lärmberechnung zu ermitteln. Diese wurde zwischenzeitlich in Auftrag gegeben. Danach werden die daraus resultierenden Schritte eingeleitet und der Petent sowie die Bezirksvertretung entsprechend informiert.