Wie wir bereits im November aus der Presse erfahren haben, soll die Bergisch Gladbacher Straße auf der gesamten Länge von Thielenbruch bis Wiener Platz Tempo 30 kriegen. Aus der Bezirksvertretung Mülheim wurde nun eine Anfrage bei der Stadt gestellt, wie das gedacht ist: Tempo 30 ist auf einer Hauptverkehrsstraße normalerweise nicht ohne weiteres möglich (schon gar nicht auf ganzen 7 Kilometern) und im sogenannten 33-Punkte-Plan war die Maßnahme als temporär angekündigt, bis Flüsterasphalt aufgebracht ist. Wir sind gespannt, was die Stadt hierzu antworten wird.
Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 21.01.2019, 17:00 Uhr bis 18:50 Uhr, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln (Quelle: Ratsinformationssystem)
TOP 7.2.2: Anfrage der CDU-Fraktion: Tempo-30 auf der Bergisch Gladbacher Straße
Anfrage zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung: Tempo-30 auf der Bergisch Gladbacher Straße
Mit Datum vom 27.11.2018 hat das Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit eine Presse-Information herausgegeben, in der die Einrichtung von Tempo-30 auf der Bergisch Gladbacher Straße angekündigt wird. Dabei bezieht sich die Verwaltung auf das so genannte 33-Punkte-Programm vom Mai bzw. Juni 2017 (Verkehrsausschuss).
Zu dieser Ankündigung ergeben sich eine Reihe von Fragen:
1. Nach Kenntnisstand der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim und nach Aussagen verschiedener Mitglieder im Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Köln soll diese Maßnahme nur temporär gelten, bis ein so genannter „Flüsterasphalt“ auf wesentliche Teile der Bergisch Gladbacher Straße aufgetragen worden ist. Ist diese Auffassung richtig?
2. Immer wenn es darum geht, Tempo-30-Zonen einzurichten, werden wir von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass dies nur unter besonders strengen Bedingungen möglich sei, zumindest wenn es sich um Durchgangs- und Hauptverkehrsstraßen handelt, und dies nur möglich sei, wenn beispielsweise schützenswerte Einrichtungen an der Straße liegen. Die Bergisch Gladbacher Straße ist vom Ortseingang Köln bis zum Wiener Platz etwa 7 km lang, wie der ADAC nachgemessen hat. Wie wird die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf dieser Länge gerechtfertigt? Es ist kaum darstellbar, dass auf der gesamten Länge von 7 km überall nur schützenswerte Einrichtungen liegen.
3. Wie beurteilt die Bezirksregierung die Einrichtung auf Tempo-30 bei einer der wichtigsten Hauptverkehrs- und Bundestraßen in Köln?
Super Idee! Bis Flüsterasphalt aufgebracht ist… Ist klar!
Erstens wird die Sanierung der Asphaltdecke bestimmt das dreifache an Zeit beanspruchen wie geplant. Sehe das an diversen Klein-Baustellen in Köln. Dort wird die Decke aufgerissen (2x4m) und dann dauert es mehrere Wochen, bis die Baustelle fertiggestellt wird, obwohl nur die letzte Asphaltschicht fehlt. Gerade aktuell bei mir in der Straße, wo dafür extra 50m Parkplatzfläche dauerhaft gesperrt ist!
Zweitens wird diese 30er-Zone abends (v.a. am Wochenende) von den dicken Protzkarren genauso ignoriert wie alles andere auch. Solange da nicht die ganze Strecke mit Blitzern abgedeckt ist, wird sich bei freier Fahrbahn kaum jemand daran halten. Das war schon auf der Brücker Mauspfad mit der 50er Beschränkung so und ist bei Baustellen auf Autobahnen so. Selbst die Polizei hält sich in den meisten Fällen bei geringem Verkehrsaufkommen und normaler Fahrt nicht an sowas!
Habe eine zeitlang selber in dieser Straße gewohnt und kenne den Lärm. Nur wieso zieht man in eine Wohnung auf einer Hauptverkehrsstraße und merkt erst dann, dass es dort laut ist?? Ist mir ein Rätsel…
Des Weiteren sehe ich keinen Sinn darin, den Verkehr noch langsamer an den Häusern vorbeiziehen zu lassen. Die Zeit, die mit dieser 30er-Zone vertan wird, könnte schon für die Sanierung der Asphaltdecke genutzt werden.
#2 kann ich beantworten. Einfach ins Gesetz gucken! §45 StVO „zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm“. Steht so übrigens auch in der Pressemitteilung.
Lesen sollte man als Doktor doch eigentlich gelernt haben?
Hallo Herr Ertrut,
man muss fairerweise sagen, dass es Teilstücke der Bergisch Gladbacher Straße gibt, an denen kaum jemand wohnt, z.B. am Toys. Dennoch ist Tempo 30 auf ganzer Länge vorgesehen.
So wünschenswert eine Lärmreduktion auch ist, darf die Frage nach der Rechtfertigung ja erlaubt sein. Es ist ja ggf. auch für andere Straßen interessant die Begründung zu kennen und ggf. dort anwenden zu können.
Das stimmt. Wobei dann die Frage ist, ob es wirklich sinnvoll ist aus der Straße eine Stückelei zu machen und alle paar hundert Meter wieder andere Geschwindigkeiten vorzuschreiben.Das erscheint mir verkehrstechnisch doch eher problematisch.
Eine Lärmreduktion ist nicht nur wünschenswert sonder Pflicht! Die gemessenen Werte sind teilweise über 10 dB zu hoch. Das klingt vielleicht nicht viel, aber 10 dB entsprechen dem zehnfachen Schalldruckpegel und werden vom menschlichen Ohr als Verdoppelung des „Lärms“ empfunden. Das ist gravierend! (Anders als bei den Luftwerten, gibt es auch keine Diskussion drüber, ab welchen Werten die dauerhafte oder kurzzeitige Einwirkung von Lärm wirklich gesundheitsgefährdend ist.)
Die Frage nach der Rechtfertigung ist nichts weiter als Polemik, da diese ausführlichst erklärt und im Gesetz begründet ist. Man muss nur 10 Sekunden Zeit opfern und lesen! Aber das machen Politiker ja so oder so ungern.
Die Strecke zwischen den Wohngebieten ist ja mehr als 100 Meter lang. Die Frage, ob an einer unbewohnten Autobahnauffahrt der gleiche Maßstab angesetzt wird wie im Wohngebiet, ist also erlaubt.
Zum Lärm liegen uns folgende Werte für die BGS vor:
Pegel über 70 dB(A) am Tage und über 60 dB(A) in der Nacht (Quelle: Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln).
Pegel oberhalb von 60 dB(A) führen zu einer merklichen, oberhalb von 65 dB(A) sogar zu einer erheblichen Erhöhung des Herzinfarkt-Risikos (Quelle: Wikipedia „Straßenverkehrslärm“)
Diese Werte sind ja ein Grund für unser schon über 5 Jahre andauerndes Engagement und die daraus resultierenden ersten Umsetzungen / Beschlüsse.
Von Ortseingang in Dellbrück bis Vischeringstraße sind praktisch durchgehend Wohnhäuser. Und dann ab Herler bis Clevischer Ring (mit Ausnahme von 100 Metern Bahngleisen und dem kurzen Stück an der Feuerwache.)
Wir reden also von 800 Metern. Bei 7km. Macht also knapp 10%. Für die 10% wird jetzt Theater gemacht? Dann lasst die 800m halt bei 50km/h. Als ob das irgendwas am Verkehrsfluss ändern würde.
Fakt ist, die Herren von der CDU wollen kein 30km/h. Nicht auf Teilstücken, nicht auf den 800m, nicht Nachts; grundsätzlich nicht. Denen ist der Pöbel der an der BGS lebt egal. Und die SPD macht im Wahlkampf zwar einen auf interessiert, hat aber seit Jahren nichts gemacht. Das ist nämlich das traurige. Politik ist nicht mehr dazu fähig zu gestalten, sondern reagiert nur noch. In diesem Fall auf die DUH.
Das Engagement der BV in aller Ehren (und macht auf jeden Fall weiter!), aber bisher hat sich nichts wesentliches verändert. Auch im 33 Punkte Plan sind die wichtigsten verkehrstechnischen Änderungen alle als „in 100 Jahren“ oder „wird überprüft (und dann nie gemacht)“ eingeordnet. Bevor Autobahnanschluss BG, Ausbau S11, usw. kommen, lebt keiner von uns mehr.
Die 30km/h ist die Chance, dass sich JETZT etwas ändert. Wer weiß, wann der Flüsterasphalt verlegt wird. Im Zweifel in 20 Jahren.
Besser es wird jetzt nach der Begründung gefragt und ein Teilstück ausgenommen, dafür der Rest 30, als wenn es nach kurzer Zeit wieder komplett einkassiert wird. Da ist die Schnellweider Straße ja ein schönes Beispiel für…