Wie der Kölner Stadtanzeiger berichtete, verklagt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) das Land Nordrhein-Westfalen in verschiedenen Verfahren wegen Überschreitung der Luftqualitätswerte.
Köln ist gemäß EU-Luftqualitätsrichtlinie seit 2010 verpflichtet die Grenzwerte für Stickoxide einzuhalten. Das klappt auf der Bergisch Gladbacher Straße aber leider nicht: Von mehr als 30.000 Fahrzeugen, die täglich auf der Bergisch Gladbacher Straße verkehren, sind ca. 10 % LKW mit Dieselantrieb – und das sind die Hauptverursacher von Stickoxiden.
Das Landesamt für Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) hat auf unsere Bitte hin seit Anfang 2015 mit einem Passivsammler die Menge an Stickstoffdioxid auf der Bergisch Gladbacher Straße (Höhe Hausnummer 600) gemessen. Die zulässigen Grenzwerte wurden dabei überschritten.
Vor einem Jahr habe die Stadt zudem gegenüber der Bezirksvertretung Mülheim bestätigt, dass auch die Lärmbelastung durch den Verkehr hier erheblich sei. „All das hat für die Anlieger gesundheitliche Folgen. Eine solche Belastung verkürzt die Lebenszeit im Schnitt um zwei Jahre“, sagt Noack. Für die Stadt seien die Folgen ebenfalls fatal: „Hat die Klage der Umwelthilfe Erfolg, kommt auf Köln eine Strafzahlung von mindestens 13.000 Euro pro Tag zu, denn das Land reicht die Strafe natürlich weiter.“