Im Januar 2022 stand das „Verkehrskonzept“ für Holweide, über das wir schon Mitte 2020 diskutiert haben, wieder auf der Tagesordnung der Bezirksvertretung. Es wurde aber bis zur Durchführung eines Fachgespräches mit der Verwaltung vertagt, so dass es leider keine wirklichen Neuigkeiten gibt. Keine der vorgestellten „kurzfristigen Maßnahmen“ findet Anklang in der Bezirksvertretung, die langfristigen Maßnahmen haben einen Zeithorizont von >10 Jahren.
Aktualisierung nach der BV-Sitzung am 7.3.2022: Die Verwaltung soll eine Bürgerbeteiligung durchführen, in der das „Verkehrskonzept Holweide“ vorgestellt und im Hinblick auf die Stärkung nachhaltiger Mobilitätsformen ergebnisoffen geprüft wird und außerdem bis zur Sommerpause den Sachstand zum 33-Punkte-Plan vorstellen.
Im März 2021 hat die BV die Verwaltung beauftragt, die Lärmschutzmessungen und die darauf basierenden Entscheidungen zu Geschwindigkeitsreduktionen auf den einzelnen Abschnitten der Bergisch Gladbacher Straße detailliert darzustellen. Dies ist in der Januar-Sitzung nun erfolgt: Die Geschwindigkeitsreduktion hat auch den Lärm um 2,1-2,7 dB gemindert. Allerdings werden die Auslösewerte (70 dB(A) LDEN d. h. über 24 Stunden / 60 dB(A) LNight d. h. von 22 bis 6 Uhr) im Sinne des NRW-Erlasses zur Lärmaktionsplanung (RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – V-5 – 8820.4.1 vom 7.2.2008) immer noch überschritten: tags wiesen die Messungen bis zu 77,8 dB(A) und nachts bis zu 69,9 dB(A) aus.
10. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2020/2025 am Montag, dem 17.01.2022, 17:00 Uhr, Palladium, Schanzenstr. 36, 51063 Köln
TOP 9.1.5 9.1.6 Verkehrskonzept Holweide (0213/2021)
Beschluss (auf der BV-Sitzung am 7.3.2022: Quelle: Ratsinformationssystem)
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung vor der Abstimmung der kleinräumigen Varianten mit der Durchführung einer Bürgerbeteiligung, in der das Verkehrskonzept Holweide vorgestellt und im Hinblick auf die Stärkung nachhaltiger Mobilitätsformen ergebnisoffen geprüft wird. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, bis zur Sommerpause den Sachstand zum 33-Punkte-Plan vorzustellen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Begründung:
Gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim vom 24.03.2014 wurde die Verwaltung aufgefordert, ein schlüssiges Verkehrskonzept für Holweide, das auch zu die zukünftigen Bauvorhaben enthält, zu erstellen und der Bezirksvertretung vorzustellen (s. AN/0364/2014).
Hierzu wurden sowohl die großräumigen Verkehrsströme des überregionalen Netzes, die in der Zuständigkeit unterschiedlicher Baulastträger liegen, und die kleinräumigen lokalen Verkehrsströme betrachtet und zusammengestellt. Die geplanten städtebaulichen Verdichtungen im Bereich der Zillestraße und der Kochwiesenstraße wurden ebenfalls berücksichtigt. Die geplanten Vorhaben der AXA und des Ärztehauses Grabeland sind laut Aussagen der Vorhabenträger verworfen worden.
Das Ziel des Verkehrskonzeptes Holweide ist es, die unterschiedlichen Netzebenen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) und des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verkehrlich zu untersuchen, um mögliche Lösungsansätze zur Verbesserung der heutigen Verkehrssituation abzuleiten.
Folgende Netzelemente und kleinräumige Maßnahmen wurden analysiert:
- N1: Öffnung Piccoloministraße im Abschnitt zwischen Honschaftsstr. und Romaneystr (kleinräumige Maßnahme, Stadt Köln);
- N2: Ausbau des Autobahnanschlusses Mülheim und Schaffung der Verbindungsachse zwischen der Anschlussstelle Mülheim und L 101 (Dünnwalder Kommunalweg) (großräumige Maßnahme, StraßenNRW);
- N3: Bahndammlösung in Bergisch Gladbach (großräumige Maßnahme, Stadt Bergisch Gladbach);
- N4: Ausbau BAB A4 (großräumige Maßnahmen, Autobahn GmbH);
- SPNV: Zweigleisiger Ausbau der S11 (großräumige Maßnahmen, DB Netz AG);
- kleinräumige Maßnahmen im Stadtteil Holweide (Stadt Köln).
Für die großräumigen überregionalen Neubaumaßnahmen (N2, N3, N4) müssen Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden, deren Zeitbedarfe langfristig sind (überschläglich > 10 Jahre und länger). Kurzfristige Entlastungsmöglichkeiten für Holweide können daher nicht erwartet werden (s. Anlage 1: Verkehrskonzept Holweide, Folien 2 bis 4).
Tatsächlich zeitnah realisierbare lokale Entlastungen beschränken sich somit auf das Gebiet der Stadt Köln, die hier als sog. kleinräumige Lösungen im unmittelbaren Umfeld von Holweide dargestellt werden (s. Anlage 1: Verkehrskonzept Holweide, Folien 5 und 6).
Folgende Maßnahmen wurden für den nördlichen (A) und südlichen Bereich (B) von Holweide verkehrlich untersucht:
A) kleinräumige Maßnahmen im nördlichen Bereich von Holweide:
- Einbahnstraßenregelung Steyler Str.,
- Erstellung eines Kreisverkehrs an der Piccoloministr./Honschaftsstr. mit Öffnung der westlichen Piccoloministr. in beide Fahrtrichtungen (Beschluss 27.04.2009).
Hierbei wurden die zu erwartenden Verkehre der Neubauvorhaben Zillestr. berücksichtigt.
Folgende kleinräumige Maßnahmen wurden bereits baulich umgesetzt (s. Vorlagen-Nr.: 3686/2011):
- Verlegung der Fußgänger-Furt an der Johann-Bensberg-Str.;
- Herausnahme des Linkseinbiegers in die Carl-Severing-Str.;
- Herausnahme des Linkseinbiegers in die Buschfeldstr.
Der Verkehr aus der Buschfeldstraße und aus der Carl-Severing-Straße kann seit Sommer 2020 ausschließlich nach rechts auf die Bergisch Gladbacher Straße in Richtung Innenstadt einfahren. Durch die Anpassung der Lichtsignalsteuerung konnte der Verkehrsfluss zusätzlich optimiert werden (s. Vorlagen-Nr.: 1007/2017 Maßnahmen-Paket 33 Punkte-Programm).
Die durch das Bauvorhaben Zillestraße zu erwartenden Neuverkehre aus dem Umfeld der Zillestraße sind in den jeweiligen Spitzenstunden sehr gering. In der Morgenspitze entsprechen die Quellverkehre 22 Fahrten und die Zielverkehre 5 Fahrten. In der Abendspitze entsprechen die Quellverkehre 14 Fahrten und die Zielverkehre 23 Fahrten (s. Anlage 1: Verkehrskonzept Holweide, Folien 7 bis 20).
Des Weiteren ist aufgrund der geplanten Maßnahmen des erarbeiteten Mobilitätskonzeptes keine erhöhte Stellplatznachfrage zu erwarten.
B) kleinräumige Entlastungsvarianten V1 bis V4 im südlichen Bereich von Holweide:
Folgende weitere Veränderungen wurden untersucht:
- Öffnung Busspur Colonia-Allee und Burgwiesenstr. (V1) –> Empfehlung im „Verkehrskonzept“: Die Entlastung des Isenburger Kirchweges ist positiv zu bewerten.
- Öffnung der Kochwiesenstr. – Colonia-Allee (V2) –> Empfehlung im „Verkehrskonzept“: sollte nicht weiter verfolgt werden
- Aufhebung der Busschleuse zwischen Florentine-Eichler Str. und Heinz-Kühn-Str. (V3) –> Empfehlung im „Verkehrskonzept“: sollte nicht weiter verfolgt werden
- Öffnung der Diagonalsperre Kaspar-Düppes-Str. – Kochwiesenstr. (V4) –> Empfehlung im „Verkehrskonzept“: sollte nicht weiter verfolgt werden
Hierbei wurden die zu erwartenden Verkehre des Neubauvorhabens Baumwollquartier berücksichtigt. Die prognostizierten Neuverkehre aus dem Bauwollquartier umfassen in der Morgenspitze 37 Fahrten aus und 23 Fahrten in das Quartier, in Summe also zusätzliche 60 Fahrten. In der Nachmittagsspitze erzeugt das Baumwollquartier 29 Fahrten aus und 36 Fahrten in das Quartier, in Summe also zusätzliche 65 Fahrten.
Der südliche Teil von Holweide wurde in der Vergangenheit durch verkehrslenkende Maßnahmen und Sperrungen weitgehend so umgestaltet, dass außer über die Achse Buschfeldstraße/Johann-Bensberg-Straße keine Verkehre mehr in Nord-Süd-Richtungen und umgekehrt durch das Quartier möglich sind.
Zur Entlastung der Buschfeldstraße und Johann-Bensberg-Straße wurden die oben aufgeführten vier Varianten auf ihre verkehrliche Wirksamkeit und Auswirkungen untersucht (s. Anlage 1: Verkehrskonzept Holweide, Folien 21 bis 34) und wie gewünscht jeweilige Empfehlungen abgegeben.
Bezüglich der geplanten Neubauvorhaben sind die zu erwartenden Verkehrsmengen wie dargestellt sehr gering, weshalb eine Ausarbeitung neuer alternativer Ortsumgehungen aus verkehrlicher Sicht derzeit nicht erforderlich sind.
Klimatische Auswirkungen:
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine sichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des
Treibhausgasausstoßes bei.
Aufgrund verkehrlicher Verlagerungen kann die hier dargestellte Maßnahme insgesamt als neutraler Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden.
Die Nord-Süd-Verkehre könnten im geringen Umfang zu nachteiligen Auswirkungen der Lärm – und Abgasemissionen führen. Die geänderte Verkehrsführung an der Kreuzung Bergisch Gladbacher Straße/Johann-Bensberg-Straße/Buschfeldstraße stellt eine Verbesserung da und könnte die Auswirkungen neutralisieren.
Finanzierung:
Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Finanzmittel in Höhe von rd. 10.000 € stehen im Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) zur Verfügung.
Anlage
Anlage 1 Verkehrskonzept
10.2.12 Tempo 30 Bergisch Gladbacher Straße (AN/0101/2021) (3855/2021)
Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Mitteilung der Verwaltung
Die Bezirksvertretung Mülheim hat die Verwaltung beauftragt, die Lärmschutzmessungen und die darauf basierenden Entscheidungen zu Geschwindigkeitsreduktionen auf den einzelnen Abschnitten der Bergisch Gladbacher Straße in der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim detailliert
und mit Kartenmaterial, aus dem Abschnitte der Straße, Hausnummern und Messpunkte klar zu erkennen sind, darzustellen.
Das erwünschte Kartenmaterial, in dem die Abschnitte der Straße und die Immissionspunkte zu erkennen sind, ist als Anlage 1 beigefügt. Die Straßenabschnitte zu den in den Karten verzeichneten Abschnitts-Nummern können Anlage 2 entnommen werden.
1. An welchen Stellen genau wurde gemessen?
Die Lärmimmissionen ausgehend vom Verkehr auf der gesamten Bergisch Gladbacher Straße wurden an 28 Einzelpunkten erhoben. Die Hausnummern zu den Immissionspunkten können Anlage 3 entnommen werden.
2. Wie waren an den einzelnen Messstellen die genauen Ergebnisse?
Der Beurteilungspegel reicht an den Gebäuden entlang der Bergisch Gladbacher Straße bis 81 dB(A) am Tage und bis 73 dB(A) in der Nacht. Die Lärmpegel an den einzelnen Immissionsorten und die Verbesserung durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h können der Anlage 4 entnommen werden.
3. Zu welchen Tageszeiten wurde genau gemessen?
Die Beurteilungspegel wurden normkonform für den Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) und für den Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) erhoben.
4. Die Geräte welcher Firma wurden verwendet?
Die Berechnung der Lärmimmissionen wurde mit dem Programmsystem MAPANDGIS, Version 1.1.3.2 durchgeführt. Dieses Programm basiert auf den Regelwerken DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, DIN ISO 9613–2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“ und RLS-90 „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ Erläuternd anzumerken ist, dass Messungen des Verkehrslärms weder in den maßgeblichen Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) noch in der Richtlinie für Lärmschutz an Straßen (RLS 90) noch in der Verkehrslärmschutz-Verordnung des Bundes (16. BImSchV) vorgesehen sind.
5. Welches Messverfahren wurde verwendet?
Es wurde das nach den maßgeblichen Lärmschutz-Richtlinien-StV geltende Berechnungsregelwerk RLS90 aus der 16. BImSchV verwendet.
6. Welche Firma hat die Messungen durchgeführt, oder war es die Stadtverwaltung selbst? Falls ja, welches Amt?
Die Berechnung wurde im Auftrag des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes von der KRAMER Schalltechnik GmbH für das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung durchgeführt.
7. Wie kam die Verwaltung auf die Idee, dass an der Bergisch-Gladbacher Straße Lärmemissionen einen Grenzwert überschreiten könnten?
Die Idee, dass an der Bergisch Gladbacher Straße Lärmimmissionen über geltenden Richtwerten liegen könnten, geht auf den Beschluss der BV 9 vom 27.04.2015 zurück. Von der BV 9 wurde die Verwaltung beauftragt, Lärmkarten zu erstellen und als Sofortmaßnahme zur Verringerung der Lärmimmissionen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf der Bergisch Gladbacher Straße einzuführen. Das Beschlussprotokoll der BV 9 vom 27.04.2015 füge ich zur Information insbesondere der damals am Beschluss beteiligten SPD-Fraktion an.
8. Hat es bereits Klagen gegen die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gegeben?
Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes eine verhältnismäßige Maßnahme. Sie erfüllt die Mindestanforderung der Lärmschutz-Richtlinien-StV, nach der durch eine lärmmindernde Maßnahme eine Minderung von (aufgerundet) 3 Dezibel erreicht werden muss, und ist nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes kostengünstiger und schneller als andere Maßnahmen (beispielsweise
Verlegung der Straße in einen Tunnel, Einhausung der Straße, Errichtung von Lärmschutzwänden) umzusetzen.
Klagen gegen die Verhältnismäßigkeit liegen mit Stand vom 27.10.2021 beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung nicht vor.
Angesichts von rund 500 erheblich lärmbetroffenen Wohngebäuden (überwiegend Mehrfamilienhäuser) hätten Klagen gegen diese Maßnahme auch überrascht.
Die Anzahl der Wohngebäude, an denen der Richtwert gemäß Lärmschutz-Richtlinien-StV für Wohngebiete (70 dB(A) am Tage / 60 dB(A) in der Nacht) bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten wurde, ist in Anlage 5 dargestellt.
9. Wann wird nach den Vorstellungen der Verwaltung mit der Auftragung lärmmindernder Fahrbahndecken begonnen?
Der Einbau von lärmmindernden Fahrbahnbelägen ist nach Auskunft des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung nicht im Rahmen von kleineren Instandsetzungsarbeiten möglich, sondern erfordert grundhafte Erneuerungen mit vorgeschalteten umfangreichen Planungen. Diese sind wegen des großen personellen und finanziellen Aufwandes nur mittel- bis langfristig realisierbar, sodass konkrete Umsetzungsdaten derzeit nicht genannt werden können. Bei all diesen Baumaßnahmen wird aber auf jeden Fall der Einbau von lärmoptimierten Fahrbahnbelägen berücksichtigt.
10. Wie wurde im Hinblick auf Lärmminderung die Fahrbahndecke in dem kürzlich sanierten Abschnitt zwischen Buschfeldstraße und Ringenstraße gestaltet?
In diesem Abschnitt wurde nach Auskunft des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung eine Deckensanierung durchgeführt. Es wurde ein lärmoptimierter Asphalt, PMA 5 (Porous Mastic Asphalt) eingebaut. Dies ist ein Gussasphalt mit offenporiger Oberfläche. Seine akustische Wirksamkeit ergibt sich aus der günstigen Oberflächentextur und dem hohen Hohlraumgehalt, was lärmmindernd wirkt.
Die Entscheidungsfindung kann dem als Anlage 6 beigefügten Schreiben mit Aktenvermerk des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung vom 15.07.2019 an die Bezirksregierung entnommen werden.